Fragen und Antworten zum Förderprojekt ENEO

Auf dieser Seite haben wir die wichtigsten Basis-Informationen rund um den ENEO-Zuschuss für Sie zusammengetragen.

Wer darf eine Förderung bei ENEO beantragen?

Von der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer eines Eigenheimes, über Wohnungseigentümergemeinschaften, privaten Investor:innen bis zu Wohnungsunternehmen und -genossenschaften können grundsätzlich alle Eigentümer:innen von selbstgenutzten oder vermieteten Wohnimmobilien in Berlin das Förderprojekt ENEO nutzen.

Welche Gutachten werden durch ENEO gefördert?

Sie haben die Möglichkeit, bei ENEO den Umfang des Energiegutachtens gemeinsam mit Ihrem/Ihrer ENEO-Energieberater:in individuell und bedarfsgerecht abzustimmen. In Ihrem ENEO-Gutachten können mindestens drei Einzelmaßnahmen oder eine Empfehlung für die Gesamtsanierung des Gebäudes zu einem Effizienzhaus in einem Zuge oder in aufeinander abgestimmten Schritten oder eine ausführliche Begutachtung des Gebäudes nach den Anforderungen der Bundesförderung Energieberatung für Wohngebäude in Form eines individueller Sanierungsfahrplans (iSFP) betrachtet werden.

Wie beantrage ich eine ENEO-Förderung?

ENEO bietet ein elektronisches Antragssystem. Dieses leitet Sie durch die Beantragung. Falls Sie vor der Antragstellung ein persönliches Gespräch wünschen, rufen Sie uns unter 030/ 2125-2365 an und vereinbaren Sie einen Termin mit unseren ENEO-Mitarbeiter:innen.

Wann wird der Zuschuss ausgezahlt?

Der ENEO-Zuschuss wird in zwei Teilen ausgezahlt. Die erste Hälfte erhalten Sie nach Erstellung des Energiegutachtens und anschließendem persönlichen Informationsgespräch bei ENEO, die zweite Hälfte nach Umsetzung mindestens einer im Energiegutachten empfohlenen Maßnahme.

Wie wähle ich die richtige Energieberaterin/den richtigen Energieberater für mein Objekt?

Unsere Energieberater:innen sind von der Berliner Energieagentur qualitätsgeprüft. Somit können alle Ihnen ein qualitativ hochwertiges Energiegutachten für Ihre individuelle Immobilie erstellen. Um Ihnen die Entscheidung zu erleichtern, haben wir auf unserer Internetseite ein Profil mit Kontaktdaten für jede/jeden unserer ausgewählten Energieberater:innen eingestellt. Zudem können Sie dort schauen, welche/r Energieberater:in sein/ihr Büro bei Ihnen in der Nähe hat. So kann eine Zusammenarbeit erleichtert werden.

Wenn ich mich bei ENEO anmelde, verpflichte ich mich dann dazu zu modernisieren?

Sie gehen bei ENEO keine Verpflichtung zur Modernisierung ein, denn ENEO möchte vielmehr Potentiale aufzeigen und die Eigentümer:innen unterstützen. Falls eine energetische Modernisierung nicht gewollt, machbar oder wirtschaftlich ist, besteht für Sie auch keine Verpflichtung, diese umzusetzen. Es kommen somit auch keine weiteren Kosten auf Sie zu. Bitte beachten Sie, dass bei Nichterfüllen der Auszahlungsvoraussetzungen die Auszahlung der Förderung ggf. nicht möglich ist. Sollten Sie Fragen haben, berät unser Team Sie gern.

Was passiert, wenn die Kosten des Energiegutachtens geringer sind als der mögliche Zuschuss?

Der ENEO-Zuschuss bezieht sich auf die Kosten für die Erstellung von Energiegutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung von Wohngebäuden in Berlin. Der Umfang des Energiegutachtens wird hierbei von Ihnen gemeinsam mit Ihrem/Ihrer Energieberater:in bestimmt. Sind die Nettokosten des Gutachtens geringer als der Zuschuss, erfolgt eine Kürzung des Zuschussbetrages auf maximal 100% der Nettokosten.

Ablauf und Inhalt der Energieberatung

Jede Immobilie ist anders und jede Eigentümerin bzw. jeder Eigentümer hat individuelle Anforderungen an die Sanierung. Nicht immer ist eine Komplettsanierung wirtschaftlich sinnvoll. Auch intelligent kombinierte Einzelmaßnahmen können die Energieeffizienz einer Immobilie wirksam steigern. Den Umfang des Energiegutachtens stimmen Sie daher gemeinsam mit Ihrer Energieberaterin bzw. Ihrem Energieberater ab.

Das Energiegutachten kann drei verschiedene Zielstellungen verfolgen:

  • Bestimmung und Charakterisierung von mindestens drei Einzelmaßnahmen
  • Empfehlung für die Gesamtsanierung des Gebäudes zu einem KfW-Effizienzhaus-Standard in einem Zuge oder in aufeinander abgestimmten Schritten
  • Ausführliche Begutachtung des Gebäudes nach den Mindestanforderungen des BAFA Programms „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude"

Sollen im Energiegutachten mehrere Einzelmaßnahmen bewertet werden, sind mindestens drei der folgenden Bereiche zu untersuchen:

  • Wärmedämmung von Außenbauteilen (z. B. Außenwände)  
  • Wärmedämmung von Dachflächen
  • Wärmedämmung von oberen oder unteren Geschossdecken
  • Wärmedämmung von ebenerdigen Fußböden
  • Erneuerung der Fenster und Außentüren
  • Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung der Heizungsanlage
  • Einsatz erneuerbarer Energien
  • Heizungsoptimierung gemäß der Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude/Heizungsoptimierung

Eine Übersicht unserer Fachberater:innen finden Sie in unserem Energieberater:innen-Pool

Energieberatung zwischen Hauseigentümer und Architektin

Energiegutachten von erfahrenen Energieberaterinnen/Energieberatern

Wenn eine Sanierung ansteht, stellt sich schnell die Frage, ob gleich auch mehrere Maßnahmen kombiniert werden sollten. Vorschnell durchgeführte Einzellösungen können mitunter hohe Folgekosten nach sich ziehen. Eine ganzheitliche und professionelle Untersuchung des Sanierungsbedarfs ist daher unbedingt zu empfehlen.

Energieberaterinnen bzw. Energieberater helfen Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern dabei, die energetischen Einsparpotenziale ihrer Immobilie zu identifizieren. Zudem entwickeln sie Maßnahmen, wie sich diese Potenziale bestmöglich nutzen lassen. Gleichzeitig präzisieren sie den Kostenrahmen der einzelnen Umbaumaßnahmen. Die Ergebnisse ihrer Arbeit halten sie gebäudespezifisch in einem Energiegutachten fest.

Hier finden Sie weitere Informationen zur Förderung

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